Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
In Ergänzung zu unseren Preislisten gelten für unsere Lieferungen folgende Bedingungen:
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.
1. Aufträge
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich, sie gelten ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und vergleichbare Institutionen. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt worden sind, Modelländerungen vorbehalten.
Zwischenverkauf vorbehalten. Telefonisch erteilte Aufträge mit Werbedruck ohne Gewähr für die Richtigkeit des Aufdrucks. Das Risiko trägt der Auftraggeber. Nach Genehmigung von Korrekturen für Prägung oder Druck ist der Besteller für darin enthaltene Fehler allein verantwortlich.
2. Berechnung von Entwürfen, Zeichnungen, Klischees usw.
Entwürfe, Zeichnungen, Klischees, Lithographien, Probedrucke und Muster, die aufgrund einer Auftragserteilung angefertigt sind, werden den Kunden in Rechnung gestellt, auch wenn der Auftrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Ausführung gelangt. Von den Kunden bestellte Druckdaten, Entwürfe, Klischees usw. werden auch dann berechnet, wenn kein Auftrag zur Lieferung von Werbeartikeln erteilt wird. Offset-Druckplatten, Lithographien, Negative, Stanzen usw. und vom Auftraggeber nicht zugelieferte Diapositive bleiben unser Eigentum oder Eigentum der mit der Ausführung beauftragten Druckerei, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Für Mustersendungen haben Sie ein Rückgaberecht innerhalb von 3 Wochen, Einzelverpackungen müssen aber unbeschädigt sein. Verlängerung der Rückgabefrist nur nach vorheriger Absprache. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Die angegebenen Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
3. Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung und des Inhalts aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Bei der Verwendung von uns oder dem Lieferwerk gefertigter Entwürfe verbleibt das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung vorbehaltlich anderer Vereinbarung bei uns oder dem Lieferwerk.
4. Datenverarbeitung
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung in unserem Hause verarbeitet und gespeichert werden (§ 26 BDSG).
5. Korrekturabzüge, Satzfehler
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzusenden. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der sofortigen schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Wird die Übersendung von Korrekturabzügen nicht verlangt, so haften wir für etwa vorhandene Satzfehler nur bei Vorliegen groben Verschuldens. Sind Korrekturabzüge oder Andrucke vom Auftraggeber für druckreif erklärt, gehen alle Kosten, die durch eine vom Auftraggeber gewünschte nachträgliche Änderung des Satzes und/ oder des Klischees entstehen, zu seinen Lasten.Ferner werden nachträglich verlangte Änderungen, die auf Unleserlichkeit oder mangelnde Eindeutigkeit des Druckmanuskriptes zurückzuführen sind, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
6. Farbabweichungen
Geringfügige Druckabweichungen sind drucktechnisch nicht immer zu vermeiden. Bei farbigen Reproduktionen (in allen Druckverfahren) gelten geringfügige Abweichungen vom Original und Veränderungen des Druckbildes durch eine Kaschierung oder Lackierung nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für einen Vergleich zwischen etwaigen Farbvorlagen sowie Andrucken und dem Auflagendruck. Bei den Standardausführungen ist die genaue Bestimmung des Farbtones der Druckerei vorbehalten.
7. Fristen
Die Lieferfrist für Aufträge mit Werbeanbringung beginnt erst nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.
8. Preise
Alle Preise sind Nettopreise, sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge zur sofortigen Lieferung werden zu festen Preisen, bei späteren Lieferterminen zu Preisen und Bedingungen, die am Tage der Lieferung gültig sind ausgeführt, da wir uns Preiskorrekturen, die durch außergewöhnliche Schwankungen bei Rohstoff- und Devisennotierungen auftreten, vorbehalten müssen.
9. Mustersendung
Für Mustersendungen haben Sie ein Rückgaberecht innerhalb von 3 Wochen, Einzelverpackungen müssen aber unbeschädigt sein. Verlängerung der Rückgabefrist nur nach vorheriger Absprache. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Die angegebenen Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
10. Versand
Lieferung erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auf dem von uns auszuwählenden Transportwege, ohne Haftung für Transportschäden. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Versandhaus verlässt. Eine Transportversicherung wird nur abgeschlossen, wenn der Käufer dies verlangt, die Kosten dafür trägt der Käufer. Verzögert sich der Transport durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so gilt die Gefahr in dem Zeitpunkt als übergeben, in welchem die Ware versandbereit gestellt wurde.
11. Verpackung
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die von uns ermittelten Stückzahlen und Gewichte sind maßgebend für die Berechnung. Die Lieferung darf im Interesse einer beschleunigten Abwicklung, in Teillieferung und Teilberechnungen erfolgen.
12. Mehr- oder Minderlieferung
Bei Lieferungen mit Aufdruck- oder Prägung und bei Sonderanfertigungen behalten wir uns das Recht einer Mehr- oder Minderlieferung und Berechnung bis zu 10% vor.
13. Liefertermine, Auslieferung
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferfrist, so beginnt diese mit dem Tage, an dem der Auftraggeber, gemäß § 5, die Druckreife des Auftrages erklärt. Verlangt der Auftraggeber danach Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt die Lieferzeit neu zu laufen mit dem Tage der Bestätigung der Änderung. Für Überschreitungen von Lieferzeit, die durch mangelhafte oder verspätete Lieferung unserer Zulieferer verursacht sind, sind wir nicht verantwortlich. Unsere Ware gilt als fristgerecht ausgeliefert, wenn sie, gemäß Ziffer 9, unser Werk zum Versand verlassen hat, oder wegen Versandunmöglichkeit, die wir nicht zu vertreten haben, eingelagert wird.
14. Beanstandungen und Reklamationen
Der Käufer hat die Ware sofort bei Erhalt auf einwandfreie Beschaffenheit zu prüfen. Erkennbare Mängel können, auch wenn Ausfallmuster übersandt wurden, nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware beanstandet werden. Handelt es sich dabei um Druckfehler, verlängert sich diese Frist auf 4 Wochen nach Empfang der Ware. Für etwaige Satz- oder Druckfehler, die auf mangelnde Eindeutigkeit der Druckunterlagen zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Bei der Anlieferung erkennbare sonstige Mängel können nur unverzüglich beanstandet werden, versteckte Mängel in der gesetzlichen Verjährungsfrist. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Minderung, Wandlung oder Schadensersatz können nur nach erfolgloser Nachbesserung oder wenn wir von unserem Recht auf Nachbesserung keinen Gebrauch machen, verlangt werden. Schadenersatz kann, ausgenommen beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, von uns nur verlangt werden, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z.B. Hochglanzkaschieren, Lackieren usw. ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche.
15. Lieferverzug
Die Lieferfrist beginnt gemäß Ziffern 5 und 15 mit der Erklärung der Druckreife. Kann die Lieferfrist von uns infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden, z.B. Kriegsfall, Mobilmachung, innere Unruhen, Beschlagnahme, Importbeschränkung, Brand-, Wasser- und Sturmschäden, ob gleich diese Ereignisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten, so kann der Besteller hieraus keine Rechte ableiten. Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Haben die Ereignisse länger andauerndes Ausmaß, so können wir vom Auftrag zurücktreten, ohne dass der Besteller deshalb Ansprüche gegen uns hat.
16. Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen können wir aber auch Erfüllung des Vertrages und Zahlung des Verzögerungsschadens verlangen. Wir sind berechtigt, nach Ablauf von 6 Monaten nach Eintritt des Annahmeverzuges, die ganz oder teilweise gefertigte Ware zu entsorgen. Die dadurch entstehenden Kosten einschließlich etwaiger Frachtkosten und vorhergehender Lagerkosten trägt der Auftraggeber.
17. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind Euro ausgestellt und in Euro zahlbar. Zahlung: innerhalb 7 Tagen nach Rechnungserhalt ./. 2% Skonto, oder innerhalb 30 Tagen rein netto Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. Kommt ein Auftraggeber mit einer Teilzahlung in Verzug, so können wir sofortige Zahlung von noch nicht fälligen Leistungen verlangen, oder die weitere Ausführung des Auftrages ablehnen Gleichzeitig haben wir das Recht, vom Vertrage zurückzutreten oder unter Ablehnung der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei neuen Geschäftsbindungen behalten wir uns vor, Vorauszahlung zu vereinbaren. Als Vorauszahlungen gelten nur Barzahlungen und Banküberweisungen. Liegen wichtige Gründe vor, die zu Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Abnehmers Anlass geben oder verschlechtern sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse oder ändern sich seine rechtlichen Verhältnisse zu unseren Ungunsten, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages abhängig zu machen. Desgleichen haben wir das Recht, sofortige Zahlungen aller offenen oder noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen, von der Verpflichtung aus Anschlussaufträgen zurückzutreten und sofortige Zahlungen für bereits erfolgte Arbeiten und bereitgestellte Materialien zu verlangen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vorstehenden Folgen durch Leistung von Sicherheit abzuwenden.
18. Mahnkosten und Verzugszinsen
Wir behalten uns vor, für nicht pünktliche Zahlung, Verzugszinsen und Kosten in der für Bankkredite jeweils üblichen Höhe, zu berechnen. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, so erlischt jeglicher Anspruch auf Lieferung, auch von bereits angenommenen Aufträgen. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als erfolgte Zahlung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers Wir behalten uns vor, Wechsel- oder Schecks jederzeit zurückzugeben. Außerdem können wir für jede schriftliche Mahnung Kosten in Höhe von 2,50 € zuzüglich Portokosten berechnen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.
19. Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, auch künftiger Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Der Käufer ist jedoch berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges über die Ware zu verfügen. Jede andere Verfügung, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist nicht gestattet. Im Falle der Gefährdung unseres Eigentums, z.B. durch Pfändungsmaßnahmen Dritter, ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten und in der Zwischenzeit alle Maßnahmen zur Sicherung unseres Eigentums zu treffen. Bis zur Begleichung unserer Forderung tritt uns der Käufer seine Ansprüche aus einer etwaigen Weiterveräußerung unserer Ware an Dritte zur Sicherung ab. Wir verpflichten uns jedoch, die Vorbehaltsware und/ oder uns zur Sicherung abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als deren Wert die uns zustehenden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt. Die Auswahl der von uns freizugebenden Gegenstände oder Forderungen bleibt uns vorbehalten. Unsere Käufer sind im Übrigen berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen so lange selbst einzuziehen, als sie ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommen.
20. Gerichtsstand
Erfüllung und Gerichtsstand, auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks, ist 33334 Gütersloh. Die Beziehungen zwischen Lieferant und Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
21. Rechtswirksamkeit
Mündliche Abmachungen oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen soll die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berühren.
22. Mündliche Abmachungen
Mögliche Abmachungen, die Abänderungen bestehender Auftragsverhältnisse beinhalten, bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung, insbesondere dann, wenn sie von Vertretern getroffen wurden. Durch Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als allein maßgebend an. Einkaufsbedingungen unserer Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht widersprechen. Die Annahme unserer Ware gilt als Anerkennung unserer Geschäfts- und Lieferbedingungen. Unsere Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte, auch wenn hierauf nicht jedes Mal Bezug genommen ist. Mindestauftragswert 100 Euro, bei Aufträgen unter diesem Wert wird ein Mindermengenzuschlag von 10 Euro erhoben.
forum – werbegaben
Inh.: Dietlind Schlüßler
März 2011